- Liberum veto
-
[lateinisch »das freie »ich verbiete««], das im polnischen Sejm (Reichstag) 1652-1791 geltende Recht, nach dem jeder Abgeordnete gegen einen Beschluss Einspruch einlegen konnte, ohne diesen weiter begründen zu müssen. Danach konnte der Sejm durch das Liberum veto eines einzigen Abgeordneten beschlussunfähig gemacht und, da es sich auf sämtlichen in der betreffenden Session gefassten Beschlüsse bezog, zur Auflösung gezwungen (»zerrissen«) werden. Das für die innere Entwicklung Polens verhängnisvolle Liberum veto war die letzte Konsequenz des Prinzips der Brüderlichkeit des polnischen Adels, wonach niemand durch Mehrheitsbeschluss zu etwas gezwungen werden sollte. Einziges Gegenmittel war die (vorherige) Umwandlung des Sejms in eine Konföderation, für die das Liberum veto nicht galt. Durch die Verfassung vom 3. 5. 1791 wurde das Liberum veto beseitigt.
Universal-Lexikon. 2012.